{"id":18,"date":"2011-08-26T20:10:37","date_gmt":"2011-08-26T20:10:37","guid":{"rendered":"http:\/\/www.grathwohl-online.de\/musikschule\/?page_id=18"},"modified":"2011-08-27T20:50:32","modified_gmt":"2011-08-27T20:50:32","slug":"unterrichtsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.grathwohl-online.de\/?page_id=18","title":{"rendered":"Unterrichtsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>Bitte lesen Sie sich unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen in Ruhe durch.<\/p>\n<ol>\n<li>Es k\u00f6nnen nur schriftliche Anmeldungen ber\u00fccksichtigt werden. Auch w\u00e4hrend des Schuljahres werden freiwerdende Pl\u00e4tze nach dem Eingangsdatum der schriftlichen Anmeldung vergeben.<span style=\"color: #ffffff;\"><br \/>\n<\/span><\/li>\n<li>Die Unterrichtsgeb\u00fchren sind Jahresgeb\u00fchren und beziehen sich jeweils auf ein Schuljahr unter Einschluss der Ferienmonate. Die Geb\u00fchren sind jeweils am Quartalsbeginn zum 1.1., 1.4., 1.7., und 1.10. im Voraus f\u00e4llig. Sie sind auch bei nicht vertragsgem\u00e4\u00dfem vorzeitigen Ausscheiden in voller H\u00f6he zu entrichten. Beginnt der Unterricht w\u00e4hrend eines Quartals, so werden die anfallenden Unterrichtsstunden berechnet.<\/li>\n<li>Unterrichtsvers\u00e4umnisse begr\u00fcnden keinen Anspruch auf R\u00fcckzahlung der Unterrichtsgeb\u00fchren oder ein Nachholen des Unterrichts. Bei Erkrankung eines Sch\u00fclers auf die Dauer von drei und mehr zusammenh\u00e4ngenden Unterrichtswochen werden die vers\u00e4umten Unterrichtsstunden, wenn m\u00f6glich, nach \u00e4rztlichem Nachweis zur\u00fcckerstattet.<\/li>\n<li>F\u00e4llt der Unterricht durch die Schuld der Lehrkraft aus und besteht seitens der Lehrkraft keine M\u00f6glichkeit, die ausgefallenen Stunden nachzuholen, so haben die Zahlungspflichtigen Anspruch auf Erstattung der entsprechenden Unterrichtsgeb\u00fchr, wenn der Unterricht mehr als dreimal hintereinander ausgefallen ist. Beim Nachholunterricht k\u00f6nnen zus\u00e4tzliche Unterrichtszeiten angesetzt und Sch\u00fcler zu Gruppen zusammen gefasst werden.<\/li>\n<li>Die Unterrichtsgeb\u00fchren k\u00f6nnen sich wegen Verkleinerung oder Vergr\u00f6\u00dferung der Gruppen erm\u00e4\u00dfigen oder erh\u00f6hen. Die Geb\u00fchren\u00e4nderung wird mit Beginn des Folgemonates wirksam.<\/li>\n<li>Die Ferien und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen in Bayern bzw. Baden-W\u00fcrttemberg ( je nach Absprache ) gelten f\u00fcr den Musik- u. Instrumentalunterricht sowie auch f\u00fcr den Kinderchor.<\/li>\n<li>Eine K\u00fcndigung des Unterrichtsvertrags kann von beiden Seiten, d.h. von Sch\u00fclern und dessen Erziehungsberechtigten, sowie vom Lehrer jeweils zum 1.1., zum 1.4. und zum 1.10. des jeweiligen Jahres schriftlich erfolgen.<\/li>\n<li>Die Sch\u00fcler sind zum regelm\u00e4\u00dfigen und p\u00fcnktlichen Besuch der Unterrichtsstunden verpflichtet. Vers\u00e4umnisse minderj\u00e4hriger Sch\u00fcler muss der Erziehungsberechtigte schriftlich bei der Lehrkraft unverz\u00fcglich anzeigen und begr\u00fcnden. Bei unentschuldigtem Fehlen gilt folgende Regelung: Fehlt der Sch\u00fcler zweimal hintereinander unentschuldigt, wird die 1. Mahnung, fehlt er weitere zweimal unentschuldigt, wird die 2. Mahnung zugeschickt. Erfolgt daraufhin keine Reaktion seitens des Sch\u00fclers oder seines Erziehungsberechtigten, so kann der Sch\u00fcler von der weiteren Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden. Das Unterrichtsgeld ist dann auch f\u00fcr die 4 unentschuldigt vers\u00e4umten Unterrichtsstunden zu zahlen.<\/li>\n<li>Der Sch\u00fcler kann durch den Lehrer von der weiteren Teilnahme am Musikunterricht ausgeschlossen werden, bei<br \/>\na) mangelnder Begabung, Flei\u00dfes und Interesses,<br \/>\nb) nicht rechtzeitiger Bezahlung der Geb\u00fchren und<br \/>\nc) dauernder grober St\u00f6rung des geordneten Unterrichtsablaufes.<\/li>\n<li>Die vom Lehrer angesetzten Veranstaltungen, z.B. Sch\u00fclervorspiele, einschlie\u00dflich der hierf\u00fcr erforderlichen Vorbereitungen, sind Bestandteil des Unterrichtes. Die Sch\u00fcler sind zur Teilnahme verpflichtet.<\/li>\n<li>Der Sch\u00fcler hat sich w\u00e4hrend der Wartezeit au\u00dferhalb des Unterrichtsraumes, sowie w\u00e4hrend des Unterrichtes, so zu verhalten, dass ein st\u00f6rungsfreier Unterricht gew\u00e4hrleistet ist.<\/li>\n<li>Sch\u00fcler\/Unterrichtsteilnehmer, bei Minderj\u00e4hrigen die Erziehungsberechtigten, haben Musikschuleigentum, das zur Benutzung \u00fcberlassen wird, pfleglich zu behandeln und p\u00fcnktlich zur\u00fcckzugeben.<\/li>\n<li>Die Aufsicht w\u00e4hrend des Unterrichts und in den Unterrichtsr\u00e4umen erfolgt durch die Lehrkraft, w\u00e4hrend die Aufsicht au\u00dferhalb der Unterrichtsr\u00e4ume und au\u00dferhalb der Unterrichtszeiten durch die Erziehungsberechtigten bzw. einer beauftragten Person erfolgen muss. Dies schlie\u00dft eine p\u00fcnktliche Abholung der Sch\u00fcler nach dem Unterricht mit ein.<\/li>\n<li>Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen f\u00fcr Schulen, insbesondere das Bundesseuchengesetz zur Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung \u00fcbertragbarer Krankheiten beim Menschen, zu beachten und anzuwenden.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bitte lesen Sie sich unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen in Ruhe durch. Es k\u00f6nnen nur schriftliche Anmeldungen ber\u00fccksichtigt werden. Auch w\u00e4hrend des Schuljahres werden freiwerdende Pl\u00e4tze nach dem Eingangsdatum der schriftlichen Anmeldung vergeben. 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